Fristen und Unterlagen
Welche Frist muss ich einhalten, wenn ich mich für die Oberstufe / das berufliche Gymnasium bewerben will?
Die Unterlagen müssen bis zum Montag, den 08. Februar 2021 bei Frau Akdogan eingegangen sein.
Nach dieser Frist müssen die Unterlagen
ausnahmslos von den SchülerInnen selbst bei den Schulen eingereicht
werden und zwar OHNE die notwendigen Gutachten.
Welche Frist gilt für die FOS (A), die BFS (2-jährig), die HBFS
(2-jährig), die PuSch oder die BüA?
Die Unterlagen müssen bis zum Freitag, den 12. März 2021 bei Frau Akdogan eingegangen sein.
Nach dieser Frist müssen die Unterlagen
ausnahmslos von den SchülerInnen selbst bei den Schulen eingereicht
werden und zwar OHNE die notwendigen Gutachten.
Welche Unterlagen gehören in die Bewerbungsmappe?
- Anschreiben an die Schule mit persönlichen Kontaktdaten im
Briefkopf
- Tabellarischer Lebenslauf
- Foto der Bewerberin/des Bewerbers (aufkleben wo es vorgesehen ist!)
- Zwei Rückumschläge DIN lang (keine anderen Formate!), einen
Umschlag mit der eigenen Postanschrift versehen
- Zwei Briefmarken für einen einfachen Brief (0,80 €)
Alle Unterlagen bitte
pro Schule mit einer
Büroklammer zusammenheften, nicht in Umschläge packen, keine
Schutzfolien verwenden.
Bitte vermerkt bei
Mehrfachbewerbungen deutlich auf den Unterlagen was eure Erst-,
Zwei- oder Drittwahl ist!
Entscheidend für die Bewerbung sind die Noten im
Halbjahreszeugnis des
Abschlussjahres. Bestätigen sich die Noten im Abschlusszeugnis
nicht, kann die vorläufige Zulassung zur weiterführenden Schule
wieder zurückgezogen werden.
Welche Unterlagen werden von der Albert-Einstein-Schule hinzugefügt?
- Kopie der beiden letzten Zeugnisse (aus den Schülerakten)
- Bescheinigung einer Übergangsberatung (gleichwertig mit
Beratung durch die Arbeitsagentur)
- Gutachten, soweit dies von eurer Wunschschule verlangt wird
Welche Besonderheiten gibt es bei der Bewerbung bei der privaten Berufsschule Pro Genius?
Die Schüler*innen melden sich mit dem Anmeldezettel der Schule und dem
Vermerk "Bewerbungsunterlagen kommen über die Schule" an
(Bewerbungsvormerkungen erfolgen dort nach Eingangsdatum). Mit der
Anmeldung werden die Anmeldegebühren fällig, auch wenn der
Schulplatz später nicht angenommen wird. Die kompletten Unterlagen
sind dennoch im BSO-Büro anzugeben, sonst kann
kein
"Eignungsgutachten" erstellt werden.