Albert-Einstein-Schule
Praktika - rechtl. Hinweise
Rechtliche Hinweise

Das Betriebspraktikum ist im Umkreis von ca. 50 km um den Schulstandort zu wählen, denn nur so ist auch ein Besuch durch die schulischen Betreuer möglich. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Fällen und mit einem mindestens 8 Wochen vorab an die Koordination der Berufs- und Studienorientierung gestellten schriftlichen Antrag möglich.
Auslandspraktikum: Ist in der Mittelstufe in der Regel nicht möglich, ist aber in der Oberstufe auf Antrag möglich.

Eine Praktikumsentlohnung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollten einzelne Betriebe dies dennoch tun, dann ist dies als individuelle Anerkennung des Betriebes zu sehen und liegt alleine in der Entscheidungskompetenz des Praktikumsbetriebes.