Das Betriebspraktikum ist im Umkreis von ca. 50 km um den
Schulstandort zu wählen, denn nur so ist auch ein Besuch durch die
schulischen Betreuer möglich. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur
in begründeten Fällen und mit einem mindestens 8 Wochen vorab an die
Koordination der Berufs- und Studienorientierung gestellten
schriftlichen Antrag möglich.
Auslandspraktikum: Ist in der
Mittelstufe in der Regel nicht möglich, ist aber in der Oberstufe
auf Antrag möglich.
Eine Praktikumsentlohnung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollten einzelne Betriebe dies dennoch tun, dann ist dies als individuelle Anerkennung des Betriebes zu sehen und liegt alleine in der Entscheidungskompetenz des Praktikumsbetriebes.